Mitgliedschaft


Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Arbeiterwohlfahrt als Mitglied im Verband der Freien Wohlfahrtspflege helfen Sie u.a. mit, dass die AWO in allen Gliederungen (Ortsvereine, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände, Bundesverband) ihre vielzähligen Einrichtungen errichten und dauerhaft unterhalten kann.

 

Beispielhaft genannt seien hier nur

die AWO-Kindergärten, -Tagesstätten, - Krippen und -Horte,

die AWO-Senioren- und -Pflegeheime

u.v.a.m.

 

Mitglied können Sie nur werden beim jeweiligen Ortsverein Ihres Wohnortes.

Die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags bestimmen Sie selbst 

(monatlicher Mindestbeitrag 2,50 €)